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Anamnese

Mai 2020 – Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie rezertifiziert

Dr. Dirk Grünewald, M.Sc. M.Sc. ist seit vielen Jahren berechtigt, die Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ zu führen. Diese wurde nun für fünf weitere Jahre rezertifiziert und ist damit bis 1. Mai 2025 gültig. Voraussetzung für die Rezertifizierung waren neben erfolgreicher praktischer Tätigkeit eine vorgegebene Anzahl fachspezifischer Fortbildungspunkte.

Was ist ein Tätigkeitsschwerpunkt?

Ein „Tätigkeitsschwerpunkt“ ist eine offizielle Bezeichnung und ein Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes.

Die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes (alternativ ein entsprechender Fachverband oder im Fall der Implantologie die Konsensuskonferenz aus den führenden Fachverbänden und wissenschaftlichen Vereinigungen) kann einem Zahnarzt genehmigen, diese Bezeichnung für anerkannte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen bzw. diesen darin zertifizieren. Beispielsweise für die Implantologie, Parodontologie, Endodontie oder Ästhetische Zahnheilkunde.

Voraussetzung für diese Genehmigung ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich der Zahnmedizin über besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Die Qualifikation wird durch die Teilnahme an zertifizierten, umfangreichen Fortbildungen und die Dokumentation durchgeführter Implantatbehandlungen nachgewiesen.

Die Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt“ darf auf dem Praxisschild oder in Telefonbucheinträgen geführt werden und dient Patienten als Orientierung bei ihrer Suche nach entsprechend fortgebildeten und erfahrenen Zahnärzten.

Sehen Sie hier das Zertifikat der Konsensuskonferenz Implantologie