Ein "Tätigkeitsschwerpunkt" ist eine offizielle Bezeichnung und ein Hinweis auf die besondere Spezialisierung eines Zahnarztes.
Die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes kann einem Zahnarzt genehmigen, diese Bezeichnung für anerkannte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen – beispielsweise für die Implantologie. Sie darf auf dem Praxisschild oder in Telefonbucheinträgen genannt werden und dient Patienten zur Orientierung bei der Suche nach entsprechend ausgebildeten Zahnärzten.

Voraussetzung für diese Genehmigung ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich der Zahnmedizin über ein besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie mehrjährige praktische Erfahrung verfügt. Die Qualifikation wird unter anderem durch die Teilnahme an anerkannten, umfangreichen Fortbildungen nachgewiesen.
Gleichzeitig ist Dr. Grünewald M.Sc. damit berechtigt, das Fortbildungssiegel der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz für überdurchschnittliche Fortbildungsleistungen zu führen.